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BVerwG, 22.03.1957 - V CB 548.56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bestimmung eines Wohnsitzes
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54
Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1957 - V CB 548.56
Auch wenn man im Hinblick auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 - BVerwG Gr.Sen. 1.54/BVerwG V C 61.54 (BVerwGE 1, 222) - davon ausgeht, daß der Formvorschrift des § 57 Abs. 2 Satz 1 BVerwGG über den bestimmten Antrag durch den Kläger genügt ist, weil das Ziel der Revision, nämlich die Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts, aus dem Schreiben des Klägers vom 27. Juli 1956 mit genügender Klarheit zu erkennen ist, ist die Revision doch deshalb nicht statthaft, weil sie nicht innerhalb der Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Urteils begründet worden ist. - BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.03.1957 - V CB 548.56
Sie stehen in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 (BVerwGE 3, 40), durch das hier etwa auftretende grundsätzliche Rechtsfragen bereits geklärt erscheinen.